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Staatliche Förderung für Ladeinfrastruktur

DAS DÜRFEN SIE SICH NICHT ENTGEHEN LASSEN!

Jetzt oder nie: Der Bund fördert Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit 500 Millionen Euro. Eigentümer profitieren doppelt – durch Zuschüsse und steigende Nachfrage nach E-Mobilität.

E-Mobilität erreicht den Massenmarkt

Die Mobilitätswende ist längst keine Zukunftsvision mehr – sie findet bereits heute statt. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Elektroautos bei den Neuzulassungen inzwischen deutlich aufholen und zeitweise sogar stärker wachsen als klassische Verbrenner. Gleichzeitig steigt der Wunsch vieler Mieter und Wohnungseigentümer nach einer einfachen Lademöglichkeit direkt zu Hause.

Für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen entsteht daraus eine klare Entwicklung: Ladeinfrastruktur wird zunehmend zu einem wichtigen Ausstattungsmerkmal moderner Wohnimmobilien.

Die Bundesregierung reagiert darauf mit einem neuen Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser und stellt dafür insgesamt 500 Millionen Euro bereit.

Bis zu 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz

Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Dazu zählen unter anderem:

  • Wallboxen und Ladepunkte
  • Netzanschlüsse
  • technische Ausstattung
  • notwendige Baumaßnahmen
  • Vorverkabelung und Lastmanagementsysteme

Je nach Ausführung können pro Stellplatz bis zu 2.000 Euro Förderung beantragt werden. Besonders attraktiv: Bereits vorbereitende Maßnahmen für zukünftige Ladepunkte sind förderfähig.

Warum sich frühes Handeln für Eigentümer lohnt

  1. Immobilien zukunftssicher aufstellen

Autofahrer erwarten heute, ihr Elektroauto zuhause zu laden zu können. Die Ladeinfrastruktur wird daher zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Wer frühzeitig investiert, positioniert seine Immobilie langfristig attraktiv – sowohl für bestehende als auch zukünftige Bewohner.

  1. Fördermittel reduzieren Investitionskosten deutlich

Die aktuelle Förderung deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab. Besonders interessant ist die Förderung für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Vermieter, da auch gemeinschaftliche Lösungen und vorbereitende zentrale Infrastruktur berücksichtigt werden.

  1. Vorbereitung statt späterer Nachrüstung

Viele Gebäude verfügen bislang noch nicht über die notwendige elektrische Infrastruktur für mehrere Ladepunkte. Wer heute vorsorgt und Leitungen sowie Lastmanagement integriert, vermeidet später aufwendige und deutlich teurere Nachrüstungen. Die Förderung unterstützt deshalb ausdrücklich auch die technische Vorbereitung für zukünftige Erweiterungen.

Die Förderung im Detail

Wie hoch ist die Förderung pro Stellplatz?

  • 1.300 € für reine Vorverkabelung ohne Wallbox
  • 1.500 € mit Wallbox
  • 2.000 € mit Wallbox für bidirektionales Laden

Was wird alles gefördert?

  • Vorverkabelung der Stellplätze
  • Wallboxen/Ladepunkte
  • Netzanschluss
  • Zähler- und Sicherungstechnik
  • Lastmanagement
  • notwendige Bauarbeiten (z. B. Kabeltrassen, Durchbrüche, Erdarbeiten)

Die wichtigste Voraussetzung dabei ist die Mindestgröße, denn die Förderung gibt es nur, wenn:

  • mindestens 20 % der Stellplätze elektrifiziert/vorverkabelt werden
  • UND mindestens 6 Stellplätze betroffen sind.

Weitere zentrale Bedingungen

  1. Nur wohnbezogene Stellplätze:
    Die Stellplätze müssen zum Wohngebäude gehören und privat genutzt werden – keine gewerbliche Nutzung.
  2. Strom aus erneuerbaren Energien:
    Die Ladepunkte müssen mit Ökostrom betrieben werden – entweder über Tarif oder eigene PV-Anlage.
  3. Keine Doppel-Förderung:
    Für dieselben Kosten dürfen keine weiteren Fördermittel genutzt werden. Strategisch wichtig für Eigentümer

 Jetzt Förderung sichern – First come, first served

Für die Förderung ist die Einhaltung der Reihenfolge und Fristen entscheidend:

1 – Förderung beantragen

2 – Bewilligung abwarten

3 – Erst danach Aufträge vergeben

Wer vorher bestellt oder beauftragt, verliert seinen Förderanspruch. Für die Maßnahme braucht die WEG einen Beschluss, der allerdings bis zu 6 Monate nach Bewilligung nachgereicht werden kann. So kann man sich die Förderung früh sichern, was wichtig ist, denn die Fristen sind recht kurz gesetzt:

Antragszeitraum:

  • 15.04.2026 bis 10.11.2026
  • die Vergabe erfolgt nach Prinzip „First come, first served“

Anträge können also bereits jetzt gestellt werden. Da Förderprogramme erfahrungsgemäß stark nachgefragt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

Ladeinfrastruktur wird zum Standard

Bewohner von Mehrfamilienhäusern hatten und haben bislang häufig schlechtere Möglichkeiten zum Laden als Eigentümer eines Einfamilienhauses. Genau hier setzt das neue Förderprogramm an. Die Nachfrage nach alltagstauglicher Ladeinfrastruktur steigt spürbar – nicht nur aufgrund wachsender E-Auto-Zahlen, sondern auch wegen steigender Erwartungen an moderne Wohnobjekte. Experten gehen davon aus, dass sich Elektromobilität in den kommenden Jahren weiter dynamisch entwickeln wird.

Nutzen Sie daher jetzt Chance, zukunftsweisende Investitionen mit staatlicher Unterstützung umzusetzen und gleichzeitig den Wert sowie die Attraktivität Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.

 

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