
Weihnachten ist für viele die schönste Zeit des Jahres – aber leider auch die schadenintensivste. Umgekippte Christbäume, brennende Adventskränze, überlastete Leitungen, Frostschäden durch längere Abwesenheiten oder Einbrüche gehören zu den häufigsten Schadensmeldungen zwischen Dezember und Januar.
Damit aus der besinnlichen Zeit kein finanzieller Albtraum wird, zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen an Weihnachten welche Schäden abdecken – mit realistischen Beispielen, speziell für Wohngebäude, Hausrat und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
So sind Sie und Ihre Mieter, Eigentümer oder Bewohner bestens vorbereitet.
Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz – egal, ob Sie Ihre Wohnung selbst bewohnen oder vermieten. In einer WEG läuft die Versicherung auf die gesamte Gemeinschaft, bei einem Miethaus trägt der Eigentümer die Verantwortung.
In der Weihnachtszeit häufen sich Situationen, die für Eigentümer oder WEGs schnell teuer werden können. Ein Klassiker: Auf dem Dach wurde im Advent eine festliche, aber schwere Außendekoration angebracht – etwa ein leuchtender Stern oder eine Figurenkette. Durch Sturm oder durch die Belastung selbst löst sich ein Teil davon und beschädigt die Dachhaut.
Feuchtigkeit dringt ein, und plötzlich zeigt sich ein Wasserschaden im oberen Geschoss. Genau für solche Schäden, bei denen die Gebäudesubstanz betroffen ist, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie übernimmt die Reparaturkosten am Dach und die daraus resultierenden Feuchtigkeitsschäden an Wänden und Decken.
Besonders zur Weihnachtszeit ist dieser Versicherungsschutz relevant, da viele Gebäude stärker geschmückt sind, elektrische Installationen zunehmen und winterliche Wetterlagen die Bausubstanz zusätzlich belasten. Frost, Schnee, starker Wind und festliche Deko sind eine Kombination, die Immobilien jedes Jahr vor Herausforderungen stellt.
Beim Hausrat wird es schnell emotional – denn hier geht es um persönliche Gegenstände, Möbel, Geschenke und Erinnerungen. Ein typischer Fall in der Adventszeit: Eine brennende Kerze auf dem Adventskranz wird im weihnachtlichen Trubel übersehen. Innerhalb weniger Sekunden entzünden sich Tannenzweige, die Flammen greifen auf den Teppich über, Möbel verrußen und die Vorhänge sind nicht mehr zu retten. Die Hausratversicherung übernimmt in solchen Fällen die Wiederbeschaffung oder Reparatur der betroffenen Einrichtungsgegenstände.
Ein anderer häufiger Weihnachtsschaden betrifft Einbruchdiebstähle. Während viele Familien über die Feiertage verreisen oder bei Freunden feiern, nutzen Einbrecher die Gelegenheit. Wenn unter dem Weihnachtsbaum bereits Geschenke lagen oder Wertgegenstände offen sichtbar waren, werden diese oft entwendet. Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Gegenstände – vom neuen Laptop über verpackte Geschenke bis hin zu Schmuck oder Kameras – sofern ein Einbruch vorliegt.
Und auch alltägliche Missgeschicke sind zur Weihnachtszeit keine Seltenheit. Viele moderne Tarife decken grobe Fahrlässigkeit ab, sodass selbst ein angebrannter Backofen oder ein Feuer, das durch vergessene Plätzchen im Ofen entsteht, versichert ist. Gerade im Feiertagsstress kann schnell ein „Ach, nur kurz“ zu langen Schäden führen.
Für Eigentümer und WEGs sind die Feiertage ein besonders sensibler Zeitraum. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, die auf dem Grundstück oder durch das Gebäude zu Schaden kommen.
Ein sehr typischer Fall: Die Wege rund um das Haus sind durch Schnee und Eis glatt. Der Paketbote, der in den letzten Tagen vor Weihnachten besonders viele Lieferungen zu bewältigen hat, rutscht auf dem ungestreuten Gehweg aus und verletzt sich. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Krankenhausbehandlung, Schmerzensgeld und eventuelle Verdienstausfälle – vorausgesetzt, die Winterdienstpflicht wurde nicht erfüllt.
Ebenso können Schäden entstehen, wenn Weihnachtsdekoration oder Beleuchtung am Gebäude angebracht wird. Beim Aufhängen der Lichterkette fällt beispielsweise ein lockerer Dachziegel herab und trifft eine Besucherin, die gerade den Hauseingang betritt. Auch hier schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vor hohen Forderungen und übernimmt die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche.
Gerade im Winter, wenn Dächer stärker belastet sind, Wege rutschig werden und zusätzliche Dekoration angebracht wird, steigt das Risiko für Unfälle. Die Versicherung sorgt dafür, dass aus einem festlichen Besuch kein finanzielles Debakel wird.
Neben den klassischen Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen gibt es eine Reihe von Zusatzbausteinen, die vor allem rund um Weihnachten, im tiefen Winter oder an Silvester wichtig werden können. Die Elementarversicherung etwa – kein Pflichtbaustein, aber in vielen Regionen dringend zu empfehlen – schützt vor Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch oder sogar Lawinen. Gerade in der Silvester- und Urlaubszeit, wenn man vielleicht einige Tage nicht zu Hause ist, kann ein Rückstau oder Schmelzwasser im Keller immense Schäden anrichten, die ohne Elementarabsicherung schnell teuer werden.
Auch eine Glasversicherung, die sich unkompliziert als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen lässt, ist ein hilfreicher Schutz, besonders im Winter. Sie ersetzt Bruchschäden an Fenstern, Türen, Duschkabinen, Wintergärten oder Arbeitsplatten. Wenn zum Beispiel ein unglücklich abgeschossener Silvesterböller eine Fensterscheibe zerstört oder der Weihnachtsbaum beim Aufstellen gegen die Glastür fällt, übernimmt die Glasversicherung die Kosten – obwohl sie keine Pflichtversicherung ist, lohnt sie sich für Haushalte mit großen oder hochwertigen Glasflächen häufig.
Bauherrenhaftpflichtversicherung & Bauleistungsversicherung
Wer während der Wintermonate baut oder umbaut, sollte unbedingt an zwei weitere Absicherungen denken: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung – für private Bauherren nicht verpflichtend, aber quasi unverzichtbar – schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Das kann in der dunklen Jahreszeit schnell passieren, wenn schlecht beleuchtete Wege, winterliche Glätte oder herumliegendes Material übersehen werden. Parallel dazu deckt die Bauleistungsversicherung unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen und Baustoffen ab, etwa durch Vandalismus in der Silvesternacht, unerwartete Unwetter oder Materialfehler.
Für viele Mieter und Eigentümer ebenfalls wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung, die zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber als eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen gilt. Sie greift in alltäglichen Fällen, in denen man unabsichtlich fremdes Eigentum oder andere Personen schädigt – beispielsweise wenn ein Gast an Silvester über ein selbst verlegtes Verlängerungskabel stolpert oder ein Kind beim Spielen versehentlich die Dekoration des Nachbarn beschädigt. Auch Schäden, die nicht von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gedeckt sind, können hierüber abgesichert werden.
Damit Sie die Advents- und Festtage wirklich entspannt genießen können, lohnt sich ein kurzer Blick in Ihre bestehenden Versicherungsunterlagen. Prüfen Sie, welche Gefahren bereits abgedeckt sind und ob wichtige Zusatzbausteine wie Elementar- oder Glasversicherung enthalten sind – oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Verwalter, wie Ihre Immobilie versicherungstechnisch aufgestellt ist. Wir unterstützen Sie dabei jederzeit gern. Und sollte es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Schadensfall kommen, melden Sie sich sofort bei uns: Wir kümmern uns um die komplette Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass alles schnell und unkompliziert geregelt wird.
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