
Der Energieausweis ist Pflicht – ob beim Verkauf, der Vermietung oder der Sanierung eines Gebäudes. Doch viele Eigentümer:innen sind sich nicht bewusst, dass der Ausweis alle 10 Jahre erneuert werden muss. Besonders jetzt laufen zahlreiche Ausweise ab, da viele im Zuge der Energieeinsparverordnung 2014 ausgestellt wurden.
Hinzu kommt: Eine neue gesetzliche Regelung (GEG-Novelle) ist bereits in Planung – und wird voraussichtlich strengere Anforderungen und neue Berechnungsgrundlagen mit sich bringen. Wer sich also schon jetzt einen neuen Energieausweis ausstellen lässt, profitiert von besseren Vergleichswerten, rechtlicher Sicherheit und Planungsvorsprung.
Ausnahme: Denkmalschutz und unsanierte Altbauten
Nicht in jedem Fall ist ein Energieausweis erforderlich. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Ausweispflicht befreit – ebenso bestimmte unsanierte Altbauten, bei denen die energetischen Anforderungen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar wären. Dies gilt jedoch nur, solange keine umfassenden Modernisierungen erfolgen. Wer unsicher ist, sollte die Ausnahmeregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) prüfen oder fachlichen Rat einholen, um Bußgelder zu vermeiden.
Warum Sie Ihren Energieausweis erneuern sollten:
Unser Tipp:
Auch wenn Ihr aktueller Energieausweis noch gültig ist, lohnt sich der frühzeitige Austausch – z. B. wenn energetische Sanierungen erfolgt sind oder ein Immobilienverkauf bevorsteht.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Warum laufen aktuell so viele Energieausweise ab?
Viele Ausweise wurden im Jahr 2014 nach Inkrafttreten der EnEV (Energieeinsparverordnung) ausgestellt – diese verlieren nun 2024 ihre Gültigkeit.
Muss ich einen neuen Energieausweis beantragen, auch wenn ich nicht verkaufe oder vermiete?
Nur bei Verkauf oder Vermietung ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann ein aktueller Ausweis z. B. bei Sanierungsplanungen oder Förderanträgen hilfreich sein.
Was ändert sich mit der neuen GEG-Novelle?
Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest – erwartet werden jedoch neue Berechnungsmethoden und verschärfte energetische Anforderungen. Wer jetzt handelt, behält die Kontrolle.
Wo bekomme ich einen neuen Energieausweis?
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines qualifizierten Energieberaters und begleiten Sie im gesamten Prozess.
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